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Darlehen an ein fremdes Unternehmen buchen: SKR03 und SKR04 auf beiden Seiten bis zur letzten Tilgung

Darlehen an ein fremdes Unternehmen buchen: SKR03 und SKR04 auf beiden Seiten bis zur letzten Tilgung

Nicht jeder Kredit kommt von der Bank. In der Praxis leiht ein Unternehmen einem anderen durchaus direkt Geld, etwa einem langjährigen Lieferanten, der eine Investition stemmen muss, oder einem Geschäftspartner in einer Wachstumsphase. Buchhalterisch ist das gut beherrschbar, wenn man von Anfang an die richtigen Konten wählt. Genau da passieren aber die meisten Fehler, denn die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 unterscheiden sehr genau danach, wer der Vertragspartner ist.

Dieser Beitrag zeigt den kompletten Lebenszyklus eines Darlehens zwischen zwei Unternehmen, die weder verbunden sind noch in einem Beteiligungsverhältnis stehen. Und zwar konsequent aus beiden Blickwinkeln: Der Kreditgeber bucht eine Forderung und Zinserträge, der Kreditnehmer eine Verbindlichkeit und Zinsaufwand. Alle Buchungssätze führen wir von der Auszahlung bis zur vollständigen Tilgung durch, jeweils mit den passenden Konten im SKR03 und SKR04. Zum Schluss geht es um die Umsetzung im Sage 100 Rechnungswesen.

Wichtig vorweg: Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung aus der ERP- und Rechnungswesenpraxis, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Darlehensverträge zwischen Unternehmen sollten schriftlich geschlossen und mit der Steuerberatung abgestimmt werden. Relevante Grundlagen sind unter anderem der Bilanzausweis nach § 266 HGB, die Gliederung der GuV nach § 275 HGB und die Steuerbefreiung der Kreditgewährung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.

1. Der Ausgangsfall

Die Alpha Maschinenbau GmbH gewährt der Beta Logistik GmbH ein Darlehen. Die beiden Unternehmen sind wirtschaftlich nicht verbunden: Es besteht keine Beteiligung, kein Konzernverhältnis und keine gesellschaftsrechtliche Nähe. Es handelt sich schlicht um zwei fremde Dritte mit einem Darlehensvertrag.

  • Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
  • Auszahlung: 02.01.2026 per Banküberweisung
  • Laufzeit: 4 Jahre
  • Zinssatz: 4,0 % pro Jahr, nachschüssig zahlbar zum 31.12.
  • Tilgung: 25.000,00 EUR jährlich zum 31.12. (Ratentilgung)

Die Zinsen werden jeweils auf die Restschuld des laufenden Jahres berechnet. Daraus ergibt sich dieser Zins- und Tilgungsplan:

JahrRestschuld 01.01.Zinsen 4,0 %TilgungRestschuld 31.12.
2026100.000,00 EUR4.000,00 EUR25.000,00 EUR75.000,00 EUR
202775.000,00 EUR3.000,00 EUR25.000,00 EUR50.000,00 EUR
202850.000,00 EUR2.000,00 EUR25.000,00 EUR25.000,00 EUR
202925.000,00 EUR1.000,00 EUR25.000,00 EUR0,00 EUR

Über die Laufzeit fließen also 100.000,00 EUR Tilgung und 10.000,00 EUR Zinsen. Wir rechnen bewusst mit einer Ratentilgung, weil Zins und Tilgung dort sauber getrennt sichtbar sind. Bei einem Annuitätendarlehen wäre die Jahresrate konstant und die Aufteilung in Zins und Tilgung würde sich jedes Jahr verschieben. An den Konten und an der Buchungslogik ändert das nichts, nur an den Beträgen pro Jahr.

Einen solchen Tilgungsplan musst Du übrigens nicht von Hand rechnen: Unser kostenloser Zins- und Tilgungsrechner erstellt ihn für beliebige Beträge, Zinssätze und Laufzeiten, wahlweise als Ratentilgung oder Annuität. Er erzeugt auf Knopfdruck auch gleich die Buchungssätze aus diesem Beitrag mit Deinen eigenen Zahlen.

2. Die Kontenwahl: Warum "nicht verbunden" entscheidend ist

SKR03 und SKR04 halten für Ausleihungen und Darlehen ganze Kontengruppen bereit, die nach dem Verhältnis zum Vertragspartner unterscheiden. Es gibt eigene Konten für verbundene Unternehmen, für Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis, für Gesellschafter und für nahestehende Personen. Diese Unterscheidung ist kein Selbstzweck: Sie steuert den Bilanzausweis und die Zuordnung in der GuV, die das HGB für diese Fälle getrennt verlangt.

Für unseren Fall zweier fremder Dritter gilt deshalb: Finger weg von Konten wie 0505 (SKR03) oder 0810 (SKR04), die für Ausleihungen an verbundene Unternehmen reserviert sind. Richtig sind die neutralen Darlehenskonten:

SachverhaltSKR03SKR04Ausweis
Kreditgeber: Darlehensforderung0550 Darlehen0940 DarlehenFinanzanlagen, sonstige Ausleihungen
Kreditgeber: Zinsertrag2621 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens7011 Erträge aus Ausleihungen des FinanzanlagevermögensGuV, Finanzergebnis
Kreditnehmer: Darlehensverbindlichkeit1705 Darlehen3560 DarlehenSonstige Verbindlichkeiten
Kreditnehmer: Zinsaufwand2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten7320 Zinsaufwendungen für langfristige VerbindlichkeitenGuV, Finanzergebnis
Beide Seiten: Bank1200 Bank1800 BankUmlaufvermögen

Zwei Hinweise zur Einordnung. Erstens: Bei einer von vornherein auf vier Jahre angelegten Ausleihung wird das Darlehen regelmäßig dem Finanzanlagevermögen zugeordnet, sofern es nach der Zweckbestimmung dazu bestimmt ist, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Maßgeblich ist also nicht die Laufzeit allein, sondern die Zweckbestimmung bei Hingabe des Darlehens (§ 247 Abs. 2 HGB), für die eine mehrjährige Laufzeit ein starkes Indiz ist. Alternativ zur 0550 (SKR03) beziehungsweise 0940 (SKR04) kommt auch das Sammelkonto 0540 beziehungsweise 0930 für übrige sonstige Ausleihungen infrage. Wird das Geld dagegen von vornherein nur kurzfristig zur Verfügung gestellt, etwa als Überbrückung für wenige Monate, gehört die Forderung regelmäßig ins Umlaufvermögen. § 266 HGB trennt beide Fälle ausdrücklich: Sonstige Ausleihungen stehen im Finanzanlagevermögen, sonstige Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen. Als Konten kommen dann zum Beispiel 1550 (SKR03) beziehungsweise 1360 (SKR04) in Betracht, die konkrete Kontierung hängt aber von der Kontenzuordnung im eingesetzten Kontenrahmen ab. Die Zinsen gehören in diesem Fall auf das Konto für sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (SKR03 2650, SKR04 7100).

Zweitens: Beim Kreditnehmer ist der Kredit gerade keine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, denn die Alpha Maschinenbau GmbH ist keine Bank. Er gehört zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Wer ihn auf einem Bankdarlehenskonto erfasst, verfälscht den Bilanzausweis und die Kennzahlen zur Bankverschuldung.

3. Die Auszahlung am 02.01.2026

Beim Kreditgeber ist die Auszahlung ein reiner Aktivtausch: Bankguthaben wird zu einer Darlehensforderung. Ertrag entsteht dabei noch keiner.

SKR03:

0550 Darlehen                            100.000,00 EUR
    an 1200 Bank                         100.000,00 EUR

SKR04:

0940 Darlehen                            100.000,00 EUR
    an 1800 Bank                         100.000,00 EUR

Beim Kreditnehmer spiegelt sich der Vorgang: Das Bankguthaben steigt, gleichzeitig entsteht eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe. Auch hier entsteht weder Ertrag noch Aufwand, die Bilanz verlängert sich lediglich.

SKR03:

1200 Bank                                100.000,00 EUR
    an 1705 Darlehen                     100.000,00 EUR

SKR04:

1800 Bank                                100.000,00 EUR
    an 3560 Darlehen                     100.000,00 EUR

4. Zins und Tilgung im ersten Jahr

Zum 31.12.2026 zahlt die Beta Logistik GmbH 29.000,00 EUR: 4.000,00 EUR Zinsen auf die Restschuld von 100.000,00 EUR und 25.000,00 EUR Tilgung. Auch wenn das Geld in einer Überweisung ankommt, gehören in die Buchhaltung zwei getrennte Vorgänge, denn nur die Zinsen sind Ertrag beziehungsweise Aufwand. Die Tilgung berührt die GuV auf beiden Seiten nicht.

Kreditgeber, SKR03:

Zinszahlung 31.12.2026
1200 Bank                                  4.000,00 EUR
    an 2621 Erträge aus Ausleihungen
            des Finanzanlagevermögens      4.000,00 EUR

Tilgung 31.12.2026
1200 Bank                                 25.000,00 EUR
    an 0550 Darlehen                      25.000,00 EUR

Kreditgeber, SKR04:

Zinszahlung 31.12.2026
1800 Bank                                  4.000,00 EUR
    an 7011 Erträge aus Ausleihungen
            des Finanzanlagevermögens      4.000,00 EUR

Tilgung 31.12.2026
1800 Bank                                 25.000,00 EUR
    an 0940 Darlehen                      25.000,00 EUR

Kreditnehmer, SKR03:

Zinszahlung 31.12.2026
2120 Zinsaufwendungen für
     langfristige Verbindlichkeiten        4.000,00 EUR
    an 1200 Bank                           4.000,00 EUR

Tilgung 31.12.2026
1705 Darlehen                             25.000,00 EUR
    an 1200 Bank                          25.000,00 EUR

Kreditnehmer, SKR04:

Zinszahlung 31.12.2026
7320 Zinsaufwendungen für
     langfristige Verbindlichkeiten        4.000,00 EUR
    an 1800 Bank                           4.000,00 EUR

Tilgung 31.12.2026
3560 Darlehen                             25.000,00 EUR
    an 1800 Bank                          25.000,00 EUR

Nach diesen Buchungen weist das Darlehenskonto auf beiden Seiten noch 75.000,00 EUR aus. Der Saldo muss auf den Cent mit dem Tilgungsplan übereinstimmen. Diese Abstimmung lohnt sich jedes Jahr, denn sie deckt sofort auf, wenn versehentlich eine Rate komplett als Aufwand oder komplett als Tilgung gebucht wurde.

5. Alle weiteren Buchungen bis zur vollständigen Tilgung

Die Folgejahre laufen nach demselben Muster, nur die Zinsbeträge sinken mit der Restschuld. Damit nichts fehlt, hier jede einzelne Buchung der Jahre 2027 bis 2029. Die Kontenpaare sind jeweils als SKR03 / SKR04 angegeben:

DatumVorgangKreditgeber (Soll an Haben)Kreditnehmer (Soll an Haben)Betrag
31.12.2027Zinsen auf 75.000,00 EUR1200 / 1800 an 2621 / 70112120 / 7320 an 1200 / 18003.000,00 EUR
31.12.2027Tilgung1200 / 1800 an 0550 / 09401705 / 3560 an 1200 / 180025.000,00 EUR
31.12.2028Zinsen auf 50.000,00 EUR1200 / 1800 an 2621 / 70112120 / 7320 an 1200 / 18002.000,00 EUR
31.12.2028Tilgung1200 / 1800 an 0550 / 09401705 / 3560 an 1200 / 180025.000,00 EUR
31.12.2029Zinsen auf 25.000,00 EUR1200 / 1800 an 2621 / 70112120 / 7320 an 1200 / 18001.000,00 EUR
31.12.2029Schlusstilgung1200 / 1800 an 0550 / 09401705 / 3560 an 1200 / 180025.000,00 EUR

Mit der Schlusstilgung am 31.12.2029 ist das Darlehen vollständig getilgt. Das Darlehenskonto steht auf beiden Seiten auf null: Beim Kreditgeber ist aus der Ausleihung wieder Bankguthaben geworden, beim Kreditnehmer ist die Verbindlichkeit erloschen. In der GuV bleiben über die Gesamtlaufzeit 10.000,00 EUR Zinsertrag beim Geber und 10.000,00 EUR Zinsaufwand beim Nehmer.

6. Sonderfall Zinsabgrenzung: Wenn der Zinstermin nicht aufs Jahresende fällt

In unserem Beispiel fallen Zinstermin und Bilanzstichtag zusammen, deshalb ist keine Abgrenzung nötig. Läge der Zinstermin zum Beispiel am 30.06., müssten beide Seiten zum 31.12. die wirtschaftlich verursachten, aber noch nicht gezahlten Zinsen des zweiten Halbjahres abgrenzen. Der Kreditgeber aktiviert die anteilige Zinsforderung als sonstigen Vermögensgegenstand:

SKR03: 1500 Sonstige Vermögensgegenstände an 2621
SKR04: 1300 Sonstige Vermögensgegenstände an 7011

Der Kreditnehmer passiviert spiegelbildlich eine sonstige Verbindlichkeit:

SKR03: 2120 an 1700 Sonstige Verbindlichkeiten
SKR04: 7320 an 3500 Sonstige Verbindlichkeiten

In der Praxis wird eine solche Abschlussbuchung häufig zum 01.01. des Folgejahres automatisch storniert und die tatsächliche Zinszahlung anschließend vollständig gebucht. In Sage 100 bietet sich dafür eine Stornobuchung zum Jahresanfang oder eine feste Buchungsvorlage an, damit die Auflösung nicht vergessen wird.

7. Umsatzsteuer: Zinsen ohne Steuer buchen

Die Gewährung von Krediten ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Auf die Zinsen fällt also keine Umsatzsteuer an und der Kreditnehmer hat keinen Vorsteuerabzug aus den Zinszahlungen. In der Praxis heißt das: Alle gezeigten Buchungen laufen ohne Steuerschlüssel beziehungsweise mit dem Schlüssel für steuerfreie Umsätze. Wer die Zinserträge versehentlich auf ein Erlöskonto mit Automatikfunktion bucht, produziert falsche Umsatzsteuer, deshalb gehören sie konsequent auf die Zinsertragskonten aus der Tabelle oben.

Ein Randthema, das leicht unterschätzt wird: Auch einzelne oder gelegentliche Darlehensgewährungen können Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben. Ob ein Finanzumsatz als Hilfsumsatz behandelt werden kann und deshalb bei einer Vorsteueraufteilung außer Betracht bleibt, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte bei wesentlichen Beträgen steuerlich geprüft werden.

8. Umsetzung im Sage 100 Rechnungswesen

Fachlich ist damit alles geklärt, jetzt zur Technik. Im Sage 100 Rechnungswesen bildest Du den kompletten Ablauf über Sachkontenbuchungen ab. Ein paar Punkte machen die Umsetzung angenehm:

  • Kontenrahmen: Sage 100 liefert SKR03 und SKR04 als Standardkontenrahmen mit. Die hier verwendeten Konten sind vorhanden oder lassen sich mit wenigen Klicks anlegen. Prüfe bei eigenen Konten die Zuordnung zur Bilanzposition, damit Auswertung und Jahresabschluss stimmen.
  • Buchungserfassung: Auszahlung, Zins und Tilgung buchst Du in der Dialogbuchhaltung als Sachkontenbuchungen. Ein Personenkonto brauchst Du nicht, denn es handelt sich weder um eine Lieferung noch um eine Leistung mit offenem Posten.
  • Wiederkehrende Buchungen: Zins- und Tilgungsbuchungen kehren jährlich mit bekannten Beträgen wieder. Dafür eignen sich Buchungsvorlagen oder wiederkehrende Buchungen, wie wir sie im Beitrag über wiederkehrende Buchungen in Sage 100 ausführlich beschrieben haben. Den kompletten Tilgungsplan kannst Du so einmal hinterlegen und jedes Jahr nur noch prüfen und freigeben.
  • Abstimmung: Der Saldo des Darlehenskontos in der Summen- und Saldenliste muss jederzeit der Restschuld laut Tilgungsplan entsprechen. Diese Kontrolle gehört bei uns fest in die Jahresabschluss-Checkliste, zusammen mit einer Saldenbestätigung des Vertragspartners.
  • Belegablage: Darlehensvertrag, Zahlungsnachweise und Tilgungsplan gehören als Belege zu den Buchungen. Bei einer Betriebsprüfung ist der Vertrag das erste Dokument, nach dem gefragt wird, gerade bei Krediten außerhalb des Bankensektors.

Wenn Du beim Kontieren schnell nachschlagen willst, welche Konten es rund um Darlehen und Ausleihungen gibt: Unser kostenloses SKR04-Kontenrahmen-Tool und das SKR03-Tool durchsuchen beide Kontenrahmen im Browser, mit dem Kontenvergleich findest Du zu jedem SKR03-Konto die SKR04-Entsprechung.

9. Häufige Fehler aus der Praxis

  • Falsche Kontengruppe: Das Darlehen landet auf einem Konto für verbundene Unternehmen oder Gesellschafter, obwohl keinerlei Verbindung besteht. Der Bilanzausweis ist damit falsch.
  • Rate nicht aufgeteilt: Die Jahresrate wird in einer Summe als Tilgung oder komplett als Zinsaufwand gebucht. Ergebnis und Restschuld stimmen dann beide nicht mehr.
  • Kredit als Bankverbindlichkeit: Der Kreditnehmer bucht auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Das verzerrt Kennzahlen und Bankauswertungen.
  • Umsatzsteuer auf Zinsen: Zinserträge laufen über ein Automatikkonto mit Steuerfunktion und lösen ungewollt Umsatzsteuer aus.
  • Fehlender Vertrag: Ohne schriftlichen Vertrag mit Laufzeit, Zinssatz und Tilgungsplan wird es in der Betriebsprüfung unangenehm, auch zwischen fremden Dritten.

10. Fazit

Ein Darlehen zwischen zwei nicht verbundenen Unternehmen ist buchhalterisch überschaubar, wenn drei Dinge stimmen. Die Kontenwahl muss zum Verhältnis der Vertragspartner passen, beim Geber als sonstige Ausleihung im Finanzanlagevermögen, beim Nehmer als sonstige Verbindlichkeit. Zins und Tilgung müssen bei jeder Rate getrennt gebucht werden, weil nur die Zinsen die GuV berühren. Und der Saldo des Darlehenskontos muss über die gesamte Laufzeit mit dem Tilgungsplan abstimmbar sein. Mit Buchungsvorlagen und wiederkehrenden Buchungen erledigt das Sage 100 Rechnungswesen den wiederkehrenden Teil fast von allein.

Du willst Darlehen, Abgrenzungen oder andere Sonderfälle in Deiner Sage 100 Finanzbuchhaltung sauber aufsetzen? Dann sprich uns an, wir schauen gemeinsam auf Deine Prozesse.

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