Zu jedem EU-Länderkennzeichen sind die Lieferschwelle, eine ggf. ausländische Steuernummer, das Kennzeichen für eine Überschreitung der Schwelle und die Teilnahme an der Vorsteuervergütung hinterlegt. Die nationalen Lieferschwellen sind nur für Vorgänge vor dem 01.07.2021 relevant. Seitdem gilt eine einheitliche EU-Lieferschwelle, die in den Mandanteneinstellungen hinterlegt wird.
Liste mit den Spalten Land, Bezeichnung, Ausl. Steuer-Nr. und VSt.-Vergütung und 27 EU-Ländern von AT Österreich bis XI Nordirland, alle mit VSt.-Vergütung „Ja“. Darunter leere Eingabefelder Land, Bezeichnung, Ausl. Steuer-Nr., Lieferschwelle, Überschreitung und VSt.-Vergütung.
Österreich (AT) ist geladen: Lieferschwelle 35.000,00, Überschreitung „Nein“, VSt.-Vergütung „Ja“. Die ausländische Steuernummer ist leer. Datensatz 1 von 27.