E-Rechnung · Stichtage 2025 bis 2028

E-Rechnungspflicht-Check: Ab wann gilt was für Dich?

Vier kurze Fragen und Du weißt, ab wann Dein Unternehmen E-Rechnungen empfangen und ausstellen muss: Stichtage 2025, 2027 und 2028, die 800.000-Euro-Grenze, Kleinunternehmer, Ausnahmen und Übergangsregeln. Mit persönlichem Fahrplan. Läuft komplett lokal im Browser.

Seit 2025 gilt in Deutschland schrittweise die E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen Unternehmen. Welche Stichtage für Dich gelten, hängt vor allem davon ab, an wen Du Rechnungen stellst, ob Du Kleinunternehmer bist und wie hoch Dein Umsatz im Vorjahr war. Beantworte vier Fragen und Du bekommst Deinen persönlichen Fahrplan.

Wichtig: Der Check fasst die gesetzlichen Regeln (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV) und das BMF-Schreiben zur E-Rechnung vereinfacht zusammen. Er ist ein Anhaltspunkt und keine Steuerberatung. Im Zweifel klärst Du Deinen Fall mit Deiner Steuerkanzlei. Alle Angaben ohne Gewähr. Der Check läuft komplett lokal im Browser.
Beantworte die Fragen, um Deinen Fahrplan zu erhalten.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen? +
Für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) gilt: Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Vorjahr müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen, Kleinunternehmer ausgenommen. Bis dahin sind Papier- und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen weiter zulässig.
Muss ich E-Rechnungen schon jetzt empfangen können? +
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und für Unternehmen, die selbst nur an Privatkunden verkaufen. Ein E-Mail-Postfach für den Empfang genügt.
Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer? +
Beim Ausstellen nicht: Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen nach § 34a UStDV weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen, also Papier oder PDF. Empfangen müssen auch sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025.
Ist ein PDF eine E-Rechnung? +
Nein. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. ZUGFeRD-Rechnungen in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen nicht. Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung.
Welche Rechnungen sind von der Pflicht ausgenommen? +
Rechnungen an Privatkunden, Rechnungen an Unternehmen im Ausland, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise sowie Rechnungen über bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG. Für sie bleiben sonstige Rechnungen zulässig.
Werden meine Angaben gespeichert? +
Nein. Der Check läuft vollständig lokal in Deinem Browser. Es werden keine Angaben übertragen oder gespeichert.

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